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MOTIKAR Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der webbasierten B2B-Software MOTIKAR sowie damit zusammenhängende Einrichtungs-, Support-, Pilot-, Customizing- und sonstige Leistungen, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn MOTIKAR ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang.

2. Anbieter

MOTIKAR, Geschäftsbezeichnung des Einzelunternehmens von André Karte, Inhaber André Karte, Tiroler Weg 32, 40591 Düsseldorf, Deutschland, E-Mail info@motikar.de.

3. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

Ein Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung, Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung oder sonstige übereinstimmende Erklärung der Parteien zustande. Die konkrete Leistungsbeschreibung, gebuchte Module, Anzahl bzw. Art der Zugänge, Preise, Abrechnungsintervalle, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und gegebenenfalls vereinbarte Service-Level ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag.

Bei Widersprüchen gilt – soweit rechtlich zulässig – folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung bzw. Angebot/Auftrag, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (für Datenschutzfragen), ergänzende Leistungsbeschreibung und anschließend diese AGB.

4. Leistungsgegenstand MOTIKAR

MOTIKAR stellt eine mandantenfähige Webplattform für betriebliche Abläufe insbesondere in Autohäusern und vergleichbaren Unternehmen bereit. Je nach gebuchten und aktivierten Modulen können dazu insbesondere Samstagsdienst-/Dienstplanung, Fuhrpark und Fahrzeugbuchungen, Hol- und Bringservice, Fahrerplanung und -verfügbarkeit, Kundenverwaltung, Vertrags- und Protokollfunktionen, Übergabe-/Rückgabedokumentation, Fahrzeugzustände und Schäden, PDF-/CSV-/ICS-Exporte, Nachrichten, Statistiken, Rollen- und Rechteverwaltung sowie interne Betriebsdashboards gehören.

Der genaue Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Leistungsstand. MOTIKAR schuldet keine Funktion, die weder vereinbart noch im für den Kunden freigeschalteten Produktstand enthalten ist.

MOTIKAR ist keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Insbesondere werden kundeneigene Vertrags-, Einwilligungs-, Datenschutz- oder Formulartexte nicht automatisch rechtlich geprüft. Eine grafisch erfasste Unterschrift ist nicht automatisch eine qualifizierte elektronische Signatur.

5. Mandantenbereitstellung, Benutzerkonten, Rollen und 2FA

Jeder produktive Kundenbetrieb erhält einen logisch getrennten Mandanten. Der Kunde bestimmt im Rahmen des vereinbarten Rollen- und Rechtekonzepts, welche Personen Zugriff erhalten und welche Aufgaben sie wahrnehmen dürfen.

Benutzerkonten sind grundsätzlich personenbezogen anzulegen. Gemeinsame Sammelkonten sollen nicht verwendet werden, soweit dadurch die Nachvollziehbarkeit oder Sicherheit beeinträchtigt wird. Zugangsdaten, Passwörter und Authenticator-Codes sind geheim zu halten und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

Für administrative bzw. besonders geschützte Rollen kann MOTIKAR eine Zwei-Faktor-Authentifizierung verlangen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass berechtigte Benutzer die hierfür vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen einrichten und verwenden.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

7. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Verarbeitet MOTIKAR personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt zusätzlich die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung und für die Erfüllung seiner Pflichten als Verantwortlicher zuständig.

Produktive Kundendaten werden nicht verkauft, nicht für eigene Werbeprofile verwendet und nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle eingesetzt, sofern hierzu nicht künftig eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung und eine passende Rechtsgrundlage geschaffen werden.

8. Zulässige und unzulässige Nutzung

MOTIKAR darf nur im vertraglich vereinbarten geschäftlichen Umfang und durch berechtigte Benutzer genutzt werden. Unzulässig sind insbesondere Versuche, Zugriffsbeschränkungen zu umgehen, fremde Mandanten oder Daten auszulesen, Sicherheitsmechanismen zu manipulieren, automatisierte Lasten ohne Freigabe zu erzeugen, Schadcode einzubringen oder die Plattform für rechtswidrige Zwecke einzusetzen.

Technische Schutzmaßnahmen, Rollen- und Berechtigungsprüfungen dürfen nicht umgangen oder außer Kraft gesetzt werden.

9. Demo- und Pilotnutzung

9.1 Öffentliche Demo

Die öffentliche Demo dient ausschließlich der unverbindlichen Produktansicht. Sie arbeitet mit Demonstrationsdaten und ist nicht zur Eingabe realer personenbezogener, vertraulicher oder produktiver Daten bestimmt. Demo-Daten dürfen verändert werden; eine dauerhafte Speicherung oder Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Der aktuelle Demo-Mechanismus beendet eine Zuordnung nach zwei Stunden Inaktivität und spätestens nach 24 Stunden Gesamtlaufzeit.

9.2 Pilotbetrieb

Für einen Pilotbetrieb können gesonderte Leistungs-, Laufzeit-, Daten- und Supportregelungen vereinbart werden. Soweit Pilotdaten produktive oder personenbezogene Daten sind, gelten die Datenschutz- und Sicherheitsregelungen des produktiven Betriebs entsprechend.

10. Betrieb, Wartung, Updates und Weiterentwicklung

MOTIKAR darf die Plattform technisch warten, aktualisieren, Fehler beheben, Sicherheitsupdates einspielen und weiterentwickeln. Funktionsänderungen sind zulässig, soweit der vertraglich geschuldete Kernnutzen nicht unangemessen beeinträchtigt wird oder Änderungen aus Sicherheits-, Rechts-, Kompatibilitäts- oder Betriebsgründen erforderlich sind.

Wartungsarbeiten sollen, soweit planbar und zumutbar, so durchgeführt werden, dass betriebliche Beeinträchtigungen gering bleiben. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Unvermeidbare Unterbrechungen durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von MOTIKAR oder höhere Gewalt gelten nicht als zugesicherte Dauerverfügbarkeit.

11. Support

Supportumfang, Erreichbarkeit und gegebenenfalls Reaktionszeiten richten sich nach dem individuellen Vertrag bzw. Angebot. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Kontaktaufnahme über die von MOTIKAR benannten geschäftlichen Kommunikationswege. Der Kunde hat bei Fehlermeldungen Benutzerrolle, betroffenen Bereich, Zeitpunkt, Fehlermeldung und – soweit datenschutzrechtlich zulässig – geeignete Screenshots bereitzustellen.

12. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

Preise, Abrechnungsintervall, Einrichtungs-/Customizingkosten und sonstige Vergütungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, Auftrag oder Vertrag. Soweit dort nichts anderes geregelt ist, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

Rechnungen können elektronisch bereitgestellt oder übermittelt werden. Das konkrete Zahlungsziel ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung oder der Rechnung. Ist kein besonderes Zahlungsziel vereinbart, gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugsregelungen. Im Verzugsfall kann MOTIKAR die gesetzlichen Verzugszinsen und erforderlichen Verzugskosten verlangen.

13. Laufzeit und Kündigung

Vertragslaufzeit, Mindestlaufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem individuellen Vertrag bzw. Angebot. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Partei trotz angemessener Fristsetzung erheblich gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, dauerhaft fällige Zahlungen nicht leistet oder eine Fortsetzung des Vertrags wegen erheblicher Sicherheits- oder Rechtsverstöße unzumutbar ist.

14. Vorübergehende Sperrung

MOTIKAR darf Zugänge oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist, insbesondere bei konkretem Verdacht auf unberechtigten Zugriff, missbräuchliche Nutzung, Gefährdung der Plattform oder anderer Mandanten, schwerwiegende Sicherheitsvorfälle oder erhebliche fortdauernde Vertragsverstöße.

Soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird, wird der Kunde über Grund und voraussichtliche Dauer informiert. Die Sperrung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen und aufzuheben, sobald der Grund entfallen ist.

15. Vertragsende, Export und Datenbehandlung

Bei Vertragsende wird dem Kunden – soweit vereinbart bzw. technisch vorgesehen – Gelegenheit gegeben, seine Daten in den verfügbaren Exportformaten herauszugeben oder zu sichern. Anschließend werden produktive Kundendaten nach Maßgabe des AVV, der Weisungen des Kunden und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gelöscht.

Sicherungskopien werden im Rahmen regulärer Backup-/Überschreibungszyklen entfernt. Daten, die MOTIKAR aus eigenem Recht aufbewahren muss, insbesondere Vertrags-, Rechnungs-, Sicherheits- oder Nachweisdaten, können für die gesetzlich zulässige Dauer getrennt weiter gespeichert werden.

16. Rechte an Software, Quellcode, Datenbankstruktur und Design

Alle Rechte an MOTIKAR, insbesondere an Software, Quellcode, Datenbankstruktur, Architektur, generischem Produktdesign, technischen Konzepten, Vorlagen und Weiterentwicklungen verbleiben bei MOTIKAR bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der bereitgestellten SaaS-Funktionalität im vertraglich vereinbarten Umfang.

Eine Überlassung des Quellcodes, die Vervielfältigung für eigene Hostingzwecke, das Reverse Engineering über gesetzlich zwingend erlaubte Fälle hinaus oder die Weitergabe an Dritte ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.

17. Kundenbranding und Inhalte des Kunden

Vom Kunden bereitgestellte Logos, Marken, Farben, Dokumentvorlagen und sonstige Inhalte bleiben im Verhältnis der Parteien dem Kunden bzw. den jeweiligen Rechteinhabern zugeordnet. Der Kunde räumt MOTIKAR für die Vertragsdauer die zur technischen Darstellung, Speicherung und Verarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte ein und sichert zu, hierzu berechtigt zu sein.

18. Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung der Vertragsbeziehung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Geschäftsgeheimnisse sind entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen zu schützen.

19. Mängelrechte

MOTIKAR wird reproduzierbare Fehler, die den vertragsgemäßen Gebrauch wesentlich beeinträchtigen und in den Verantwortungsbereich von MOTIKAR fallen, innerhalb angemessener Frist bearbeiten. Der Kunde hat Mängel nachvollziehbar zu beschreiben und zumutbar an der Eingrenzung mitzuwirken.

Kein Mangel liegt insbesondere vor, soweit eine Störung auf nicht freigegebene Veränderungen, ungeeignete Kundensysteme, fehlerhafte Eingaben, externe Netze/Dienste, vom Kunden gewählte Drittsoftware oder eine vertragswidrige Nutzung zurückzuführen ist. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

20. Haftung

MOTIKAR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit dieses anwendbar ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von MOTIKAR. Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit MOTIKAR eine ausdrückliche Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

21. Höhere Gewalt und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die trotz angemessener Vorsorge außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, etwa großflächige Netzausfälle, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Arbeitskämpfe, Krieg, Terror, schwerwiegende Cyberangriffe auf Dritte oder vergleichbare Ereignisse. Die betroffene Partei hat die Auswirkungen nach Möglichkeit zu mindern.

22. Änderungen der Plattform und dieser AGB

Produktänderungen richten sich nach Ziffer 10. Änderungen dieser AGB erfolgen nur unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen. Soweit eine Zustimmung oder ausdrückliche Vereinbarung erforderlich ist, wird eine Änderung nicht allein durch Schweigen fingiert, soweit dies rechtlich nicht wirksam vereinbart werden kann.

23. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist – soweit gesetzlich zulässig – Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen tritt die gesetzliche Regelung.